Rauchmelder für Profis
„In den Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen jeweils mindestens einen Rauchmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Was sagt die Gesetzgebung?
Die Installation von Rauchmeldern
ist in Deutschland nahezu flächendeckend in den Landesbauordnungen der Bundesländern festgeschrieben.
Die typische Formulierung dafür lautet:
In den meisten Bundesländern müssen nicht nur neu errichtete, sondern auch bestehende Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Landesbauordnungen richten sich an die Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass:
- eine ausreichende Anzahl von Rauchmeldern eingebaut wird
- dass die eingebauten Rauchmelder dauerhaft funktionieren
Die Forderung nach der Funktionsbereitschaft wirkt auf den ersten Blick selbstverständlich. Doch Statistiken zeigen, dass Rauchmelder oftmals nicht funktionieren, weil die Batterien leer sind oder fehlen. Andere Rauchmelder versagen aufgrund schlechter Installation oder sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, um wirklich Sicherheit zu bieten. Die Folgen:
Wenn die Rauchmelder nicht funktionieren oder keine Melder vorhanden sind, riskieren Vermieter im öffentlichen wie im privaten Raum Schadensersatzklagen von verletzten Mietern oder Hinterbliebenen. Außerdem ist es möglich, dass sich der Wohngebäudeversicherer im Falle eines Wohnungsbrandes Ansprüche vorbehält, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. (sog. Obliegenheitsverletzung). Die DIN 14676 weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass jeder Rauchmelder fachgerecht installiert und die Betriebsbereitschaft sichergestellt sein muss.
Kontrolle der Gesetzgebung
Wie in anderen Bereichen der deutschen Baugesetzgebung ist auch für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht kein Kontroll- bzw. Aufsichtssystem vorgesehen. Das was auf den ersten Blick praktisch und unbürokratisch aussieht, bedeutet im Umkehrschluss, dass sich Architekten, Planer und Hauseigentümer nicht sicher sein können, ob die von Ihnen installierten Rauchmelder ausreichend dimensioniert und korrekt angebraucht sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Vorschriften der DIN 14676 immer erfüllt und die Regelmäßige Wartung der Rauchmelder schriftlich dokumentiert werden.Rauchmelder Installationspflicht | für Neu- und Umbauten seit | Übergangsfrist für Bestandsbauten |
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Baden Württemberg | 2013 | abgelaufen (2014) |
Bayern | 2013 | bis Ende 2017 |
Berlin | 2017 | bis Ende 2020 |
Brandenburg | 2016 | bis Ende 2020 |
Bremen | 2009 | abgelaufen (2015) |
Hamburg | 2010 | abgelaufen (2010) |
Hessen | 2005 | abgelaufen (2014) |
Mecklenburg-Vorpommern | 2006 | abgelaufen (2009) |
Niedersachsen | 2012 | abgelaufen (2015) |
Nordrhein-Westfalen | 2013 | bis Ende (2016) |
Rheinland-Pfalz | 2003 | abgelaufen (2012) |
Saarland | 2004 | bis Ende 2016 |
Sachsen | 2016 | keine Regelung |
Sachsen-Anhalt | 2009 | abgelaufen (2015) |
Schleswig-Holstein | 2004 | abgelaufen (2010) |
Thüringen | 2008 | bis Ende 2018 |
Welche Normen sind relevant?
Anwendungsnorm DIN 14676 Die DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung–Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ bezieht sich auf den privat genutzten Wohnbereich, der mit batterie- oder netzbetriebenen Rauchmeldern ausgestattet wird. Für Rauchmelder, die an eine Brandmeldezentrale angeschlossen sind, gibt es eine eigene Norm DIN 14675. Auf diese wird hier jedoch nicht weiter eingegangen. Die DIN 14676 bezieht sich auf folgende Wohnsituationen:
- Einfamilienhäuser und Bungalows
- Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohnungen
- Pensionen mit weniger als 12 Gästebetten
- Gartenhäuser und -lauben
- Flure und Gänge mit besonderen Feuergefahren wie z. B. Fotokopierer, Wasserspender, Kaffeemaschine
Was ist die Zielsetzung der DIN 14676?
Die DIN 14676 wurde für alle Einrichtungen und Personen entwickelt, die für die Planung und Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden verantwortlich sind oder von Berufs wegen damit zu tun haben: Bauämter, Wohnungsbaugesellschaften, Planer und Architekten sowie Installateure und Serviceunternehmen.Ihnen allen bietet diese Norm eine wertvolle Richtschnur. Vor allem aber wurde die Norm für die Menschen entwickelt, die in den betroffenen Gebäuden wohnen. Sie sollen möglichst frühzeitig vor einem Wohnungsbrand gewarnt werden, damit sie rechtzeitig darauf reagieren und sich in Sicherheit bringen können.
Die DIN 14676 kann in Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht nicht als rechtsverbindlich zitiert werden, weil es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Trotzdem sollte, wer sie anwendet, möglichst den Originalwortlaut aufnehmen, damit es nicht zu Auslegungsfehlern und Missverständnissen kommt. In Bundesländern mit Installationspflicht ist die DIN 14676 rechtsbindend, weil alle Landesbauordnungen auf diese Norm referenzieren. Wie bereits erwähnt, schützt die Anwendung der aktuellen DIN 14676 nicht automatisch vor gesetzlichen Ansprüchen. Die Einhaltung der Vorschriften ist jedoch im Falle einer Haftungsklage immer noch das beste Argument zur Abwehr unberechtigter Forderungen.