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Rauchmelder schützen Leben

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Rauchmelder für Profis

Hekatron

Hekatron Genius-plus Rauchwarnmelder incl. Klebepad
3186012 GENIUS-PLUS 31-5000020-06-02

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Hekatron

Rauchwarnmelder GENIUS-PLUS-X in gestalteter Verpackung
3839724 GENIUS-PLUS-X 31-5000030-02-01

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Ei electronics

10-Jahres-Rauchwarnmelder AudioLINK
3782961 EI650I EI650I

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Ei electronics

10-Jahres-Rauchwarnmelder AudioLINK funkvernetzbar mit Ei600MRF
3782959 EI650IW EI650IW

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Busch Jaeger

6833-84 Rauchwarnmelder ProfessionalLINE nicht vernetzbar
3089656 6833-84 2CKA006800A2717

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Busch Jaeger

6833/01-84 Busch-Rauchalarm ProfessinalLINE studioweiss
3535756 6833/01-84 2CKA006800A2718

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Gira

Rauchwarnmelder Basic Q Reinweiss
3095517 114502 114502

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Gira

Rauchwarnmelder Dual Q Reinweiss
3095542 233602 233602

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Indexa

Rauchmelder 9V inkl. DURACELL Batterie
3692560 RA260 10502

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Indexa

SYSTEM 9000 Funk-Rauch-/Hitzemelder optisch Bat.:3xAA D:126mm H:50mm
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Ei electronics

10-Jahres-Rauchwarnmelder AudioLINK funkvernetzb. mit Ei600MRF, drahtv.
3782958 EI650IC EI650IC

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Ei electronics

Rauchwarnmelder Bullverpackung 10 Stück VPE
5402554 EI650I-10P EI650I-10P

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Rademacher

Rauchmelder Duofern
6230046 9481 32001664

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Was sagt die Gesetzgebung?


Die Installation von Rauchmeldern ist in Deutschland nahezu flächendeckend in den Landesbauordnungen der Bundesländern festgeschrieben. Die typische Formulierung dafür lautet:

„In den Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen jeweils mindestens einen Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“


In den meisten Bundesländern müssen nicht nur neu errichtete, sondern auch bestehende Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Landesbauordnungen richten sich an die Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass:

  1. eine ausreichende Anzahl von Rauchmeldern eingebaut wird
  2. dass die eingebauten Rauchmelder dauerhaft funktionieren

Die Forderung nach der Funktionsbereitschaft wirkt auf den ersten Blick selbstverständlich. Doch Statistiken zeigen, dass Rauchmelder oftmals nicht funktionieren, weil die Batterien leer sind oder fehlen. Andere Rauchmelder versagen aufgrund schlechter Installation oder sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, um wirklich Sicherheit zu bieten. Die Folgen:

Wenn die Rauchmelder nicht funktionieren oder keine Melder vorhanden sind, riskieren Vermieter im öffentlichen wie im privaten Raum Schadensersatzklagen von verletzten Mietern oder Hinterbliebenen. Außerdem ist es möglich, dass sich der Wohngebäudeversicherer im Falle eines Wohnungsbrandes Ansprüche vorbehält, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. (sog. Obliegenheitsverletzung). Die DIN 14676 weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass jeder Rauchmelder fachgerecht installiert und die Betriebsbereitschaft sichergestellt sein muss.


Kontrolle der Gesetzgebung

Wie in anderen Bereichen der deutschen Baugesetzgebung ist auch für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht kein Kontroll- bzw. Aufsichtssystem vorgesehen. Das was auf den ersten Blick praktisch und unbürokratisch aussieht, bedeutet im Umkehrschluss, dass sich Architekten, Planer und Hauseigentümer nicht sicher sein können, ob die von Ihnen installierten Rauchmelder ausreichend dimensioniert und korrekt angebraucht sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Vorschriften der DIN 14676 immer erfüllt und die Regelmäßige Wartung der Rauchmelder schriftlich dokumentiert werden.

Rauchmelder
Installationspflicht

für Neu- und
Umbauten seit
Übergangsfrist
für Bestandsbauten
Baden Württemberg2013 abgelaufen (2014)
Bayern2013bis Ende 2017
Berlin2017 bis Ende 2020
Brandenburg2016bis Ende 2020
Bremen2009abgelaufen (2015)
Hamburg2010abgelaufen (2010)
Hessen2005abgelaufen (2014)
Mecklenburg-Vorpommern2006abgelaufen (2009)
Niedersachsen2012 abgelaufen (2015)
Nordrhein-Westfalen2013bis Ende (2016)
Rheinland-Pfalz 2003abgelaufen (2012)
Saarland2004bis Ende 2016
Sachsen 2016keine Regelung
Sachsen-Anhalt2009abgelaufen (2015)
Schleswig-Holstein2004abgelaufen (2010)
Thüringen2008bis Ende 2018


Welche Normen sind relevant?


Anwendungsnorm DIN 14676

Die DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung–Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ bezieht sich auf den privat genutzten Wohnbereich, der mit batterie- oder netzbetriebenen Rauchmeldern ausgestattet wird. Für Rauchmelder, die an eine Brandmeldezentrale angeschlossen sind, gibt es eine eigene Norm DIN 14675. Auf diese wird hier jedoch nicht weiter eingegangen.

Die DIN 14676 bezieht sich auf folgende Wohnsituationen:

  1. Einfamilienhäuser und Bungalows
  2. Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohnungen
  3. Pensionen mit weniger als 12 Gästebetten
  4. Gartenhäuser und -lauben
  5. Flure und Gänge mit besonderen Feuergefahren wie z. B. Fotokopierer, Wasserspender, Kaffeemaschine


Was ist die Zielsetzung der DIN 14676?

Die DIN 14676 wurde für alle Einrichtungen und Personen entwickelt, die für die Planung und Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden verantwortlich sind oder von Berufs wegen damit zu tun haben: Bauämter, Wohnungsbaugesellschaften, Planer und Architekten sowie Installateure und Serviceunternehmen.
Ihnen allen bietet diese Norm eine wertvolle Richtschnur. Vor allem aber wurde die Norm für die Menschen entwickelt, die in den betroffenen Gebäuden wohnen. Sie sollen möglichst frühzeitig vor einem Wohnungsbrand gewarnt werden, damit sie rechtzeitig darauf reagieren und sich in Sicherheit bringen können.
Die DIN 14676 kann in Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht nicht als rechtsverbindlich zitiert werden, weil es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Trotzdem sollte, wer sie anwendet, möglichst den Originalwortlaut aufnehmen, damit es nicht zu Auslegungsfehlern und Missverständnissen kommt. In Bundesländern mit Installationspflicht ist die DIN 14676 rechtsbindend, weil alle Landesbauordnungen auf diese Norm referenzieren. Wie bereits erwähnt, schützt die Anwendung der aktuellen DIN 14676 nicht automatisch vor gesetzlichen Ansprüchen. Die Einhaltung der Vorschriften ist jedoch im Falle einer Haftungsklage immer noch das beste Argument zur Abwehr unberechtigter Forderungen.


Produktnorm EN 14604

In Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 14676 existieren einheitliche Standards, die ein Rauchmelder vorweisen muss, damit er in der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden darf. Die Kriterien dafür sind in der sogenannten Produktnorm EN 14604 festgeschrieben. Seit dem 1. August 2008 müssen alle Rauchmelder für den Einbau in Wohngebäuden das CE-Zeichen tragen. Dieses bestätigt, dass ein Rauchmelder die Mindestanforderungen der EN 14604 erfüllt und dass dies von Dritten (z.B. VdS) geprüft und bestätigt worden ist.


Erklärung Qualitätssiegel

Damit Verbraucher einen Qualitäts-Rauchmelder leichter erkennen können, wurde 2012 das freiwillige Prüfsiegel „Q“ eingeführt. Dieser Qualitätsstandard ist europaweit einzigartig und gilt ausschließlich für 10-Jahres-Rauchmelder. Die Bedingungen leiten sich aus der vfdb-Richtlinie 14-01 (Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchmelder) ab und beziehen sich auf Kriterien wie EMV (elektromagnetische Abschirmung), Batteriekapazität und Korrosion. Die Zertifizierung erfolgt durch ein unabhängiges Prüfinstitut wie z. B. VdS. Alle aktuellen 10-Jahres-Rauchmelder von Ei Electronics sind gemäß VdS 3131 und vfdb-Richtlinie 14-01 geprüft und tragen das Q-Qualitätszeichen.